Kaminkehrer
Schratt

Rauchbelästigung – Ihr Kaminkehrer informiert!

Immer mehr Menschen heizen mit Holz, dies liegt nicht nur daran, dass der Brennstoff Holz durch die gestiegenen Gas- und Ölpreise und die staatlichen Förderungen immer attraktiver wird, sondern auch daran, weil ein Holzofen für ein unbezahlbares Ambiente und eine urige Gemütlichkeit sorgt. Auf der anderen Seite möchte niemand mehr von Rauch belästigt werden und unser Empfinden gegenüber schädlicher Stoffe (wie z.B. Feinstaub) wird immer sensibler.
Deshalb werden die Ordnungsbehörden, die Umweltbundesämter und ich als Kaminkehrer immer wieder mit den Beschwerden über Rauch- bzw. meist Geruchsbelästigung konfrontiert.

Als Kaminkehrer kann ich sicherlich durch meine Erfahrung mit Feuerstätten und durch den direkten Kontakt zum Betreiber eine gute Hilfestellung leisten. Allerdings müssen gewisse Einschränkungen hingenommen werden, ein Recht auf eine absolut geruchsfreie Umwelt hat niemand. Dennoch jeder Bürger hat Rechte und Pflichten, die er in Anspruch nehmen kann und darf, bzw. an die er sich zuhalten hat. Aber Recht haben und Recht zu bekommen ist nicht immer dasselbe.

Das bedeutet jeder Feuerstättenbetreiber hat seine Feuerstätte nach den gesetzlichen Regeln zu betreiben. Behörden und Kaminkehrer, die vom Staat damit beauftragt wurden dieses zu überwachen, kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Immissionen von fast allen Feuerstätten. Aber eine Überwachung die Rund-um-die-Uhr erfolgt ist nicht gewollt und auch schwer möglich.

Oft stellt sich heraus, dass so mancher Betreiber überhaupt nicht weiß wie er seinen Ofen richtig heizen muss. Da wird dann manchmal einfach darauf los geheizt. Feuchtes und zu großes Holz, Spanplatten, lackierte Hölzer oder andere Dinge werden gleich mit verheizt. Einer der Hauptgründe für eine erhöhte Geruchsbelästigung ist meistens eine zu starke Drosselung der Verbrennungsluft. Eine sehr starke Rauchentwicklung, Ruß- und Teerablagerungen sind dann oft die Folge. Hier kann eine Beratung durch den Schornsteinfeger sicher weiter helfen, da man die meisten Fehler oft aus Unwissenheit begeht.


Hätten Sie´s gewusst?

Eine Drosselung der Verbrennungsluft bei noch brennender Flamme, sorgt für ein ersticken der Flamme, was bedeutet dass die durch die Hitze freigesetzten Kohlenstoffatome “C“ die sich nicht im Kamin absetzen, in Form von Rauch ungenutzt aus dem Kamin aufsteigen. Was wiederum bedeutet, dass sich die Energie die sich eigentlich bei der Verbrennung freisetzen sollte und für Wärme im Raum sorgen soll, ungenutzt zum Kamin raus fliegt.

Bei einer vollständigen Verbrennung wird Kohlenstoff “C“ in Verbindung mit zwei Sauerstoffatomen “O²“ zu Kohlendioxid “CO²“.

Fehlt dem Kohlenstoff ein Sauerstoffatom, so wird dieser mit nur einem Sauerstoffatom zu CO – dies ist das gefährliche Kohlenmonoxid.

Ganz ohne Sauerstoff geht das Kohlenstoffatom in seiner Reinform seinen Weg nach draußen.


Für die, die sich durch nichts von Ihrem falschen Heizverhalten abbringen lassen, wurden vom Gesetzgeber entsprechende Gesetze verabschiedet. Zum Beispiel ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz und deren Verordnungen genau geregelt, welche Feuerstätte wie viel Schadstoffe ausstoßen darf. Wer sich daran nicht hält, muss gegebenenfalls mit entsprechenden Strafen rechnen. Zudem wird fast jede Feuerstätte regelmäßig von Ihrem Kaminkehrer auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft und bewertet.

Hält aber der Feuerstättenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben ein und sein Nachbar fühlt sich zum Beispiel trotzdem durch den Rauch oder Geruch eines Ofen belästigt, sind den Behörden und auch dem Schornsteinfeger die Hände gebunden. In diesem Fall gibt es dann nur noch den Weg des Rechtsstreits.

Bevor Sie aber den gerichtlichen oder den behördlichen Weg einschreiten, sollten Sie als erstes einmal den Verursacher der Rauchbelästigung persönlich ansprechen. Meistens ist es dem Feuerstättenbetreiber gar nicht bewusst, dass er seine Mitmenschen belästigt. Ein freundliches Gespräch kann hier oft Wunder bewirken.